Kosten für Kinder
Gesetzliche Krankenkasse
Bei einem Behandlungsbeginn vor dem vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse übernommen – einzige Bedingung ist, dass die Zahn- oder Kieferfehlstellung eine bestimmte Stärke erreichen muss. Die Krankenkasse bezahlt zum Ende der Behandlung 100 % der anfallenden Kosten für Kinder.
Während der Behandlung werden jedoch erst einmal nur 80 % der Kosten übernommen – 20 % (10 % beim zweiten zu behandelnden Kind) müssen die Eltern selber bezahlen. Am Ende der Behandlung erhalten die Eltern bei guter Patientenmitarbeit eine Abschlussbescheinigung. Diese reichen Sie mit allen Rechnungen bei der Krankenkasse ein und erhalten die gezahlten 20 % zurück. Von uns erhalten Sie alle 3 Monate eine 20 % – Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung schwankt in der Regel zwischen 10 € und 90 €.
Die Krankenkasse bezahlt sehr einfache funktionierende Zahnspangen. Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der Zahnspangen an – von sehr einfachen (ohne jegliche Zuzahlung), über unsichtbare Zahnspangen bis zu High-tech-Drähten und Kunststoffversieglern – Sie haben bei uns die Möglichkeit, eine einfache Zahnspange (Kassenleistung) oder eine sehr hochwertige Zahnspange (preiswerte Zuzahlung) zu wählen.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine hochwertige kieferorthopädische Behandlung trägt die Krankenkasse – unabhängig vom Alter des Patienten – sofern eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Versicherungsvertrag in der Rubrik „zahnärztliche Leistungen“ – hier können Sie sich auch über eventuelle Einschränkungen bei der Kostenübernahme informieren. Wir beraten Sie gern.
Zahnzusatz-Versicherung bei gesetzlich versicherten Patienten
Sie kommt für Patienten in Frage, bei denen die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten nicht übernimmt (weil die Zahnfehlstellung nicht groß genug ist). Ob und mit welchem Anteil sich die Zusatzversicherung an den Kosten beteiligt, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag.
Beihilfe (Beamte) und Heilfürsorge (Polizei)
Das Leistungsspektrum ist zwischen dem der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse einzuordnen. Die Kosten werden bei einem Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr immer übernommen.
KIEFERORTHOPÄDIE BERLIN KADEWE
KIEFERORTHOPÄDIE BERLIN RING-CENTER
KIEFERORTHOPÄDIE BERLIN MÜGGELSEE
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Mo, Di, Do: 9-19 Uhr, Mi: 9-15 Uhr
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