Kosten für Erwachsene
Gesetzliche Krankenkasse
Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Eine Ausnahme stellen Patienten mit schweren Kieferfehlstellungen (z.B. starker Rückbiss) dar – in Verbindung mit einer chirurgischen Kieferkorrektur (OP) werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bezahlt.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein auf Sie maßgeschneidertes Kostenangebot. Die Behandlungskosten können selbstverständlich in monatliche Raten jeder Höhe aufgeteilt werden.
Zahnzusatz Versicherung bei gesetzlich versicherten Patienten
Häufig beteiligt sich die private Zusatzversicherung auch an den kieferorthopädischen Kosten nach dem 18. Lebensjahr. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine hochwertige kieferorthopädische Behandlung trägt die Krankenkasse, sofern vertraglich kieferorthopädische Therapiemöglichkeiten zugesichert wurden. Es muss jedoch eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit bestehen.
Die Kostenübernahme der privaten Krankenkasse ist in der Regel mit keiner Alterseinschränkung verbunden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Versicherungsvertrag in der Rubrik „zahnärztliche Leistungen“ – hier können Sie sich auch über eventuelle Einschränkungen bei der Kostenübernahme informieren. Wir beraten Sie gern.
Beihilfe (Beamte) und Heilfürsorge (Polizei)
Das Leistungsspektrum ist zwischen dem der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse einzuordnen. Die Kosten werden bei einem Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr immer übernommen.
KIEFERORTHOPÄDIE BERLIN KADEWE
KIEFERORTHOPÄDIE BERLIN RING-CENTER
KIEFERORTHOPÄDIE BERLIN MÜGGELSEE
KIEFERORTHOPÄDIE POTSDAM STERN-CENTER
Mo-Do: 9-19 Uhr
KIEFERORTHOPÄDIE POTSDAM ZENTRUM
Mo, Di, Do: 9-19 Uhr, Mi: 9-15 Uhr
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